II
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Recht, Bildung, Medien
En:
legislation
Fr:
législation
SN:
Einzelgesetzgebungen, rechtliche Regelungen, sowie Rechtsbereiche und -zweige; für das Verfahren zum Erlassen oder zur Novellierung von Gesetzen verwende 'Gesetzgebungsverfahren'; verwende als Kombinationsbegriff für Rechtsgebiete, die nicht durch die Unterbegriffe abgedeckt sind (z.B. 'Abfall' AND 'Gesetzgebung' für Abfallrecht)