II
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Recht, Bildung, Medien
En:
case law
Fr:
case law
SN:
Im angelsächsischen Raum: Fallrechtssystem, bei dem sich im Gegensatz zum Gesetzesrecht die richterliche Entscheidung nicht nach Rechtsnormen richtet, die generell für jeden Einzelfall gelten, sondern nach früheren Urteilen, in denen ähnliche Rechtsfragen bereits entschieden worden sind