II
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Recht, Bildung, Medien
En:
torts
Fr:
acte illicite
SN:
Eine unerlaubte Handlung begeht, wer vorsätzlich (ohne Rechtfertigungsgrund) oder fahrlässig das Leben, den Körper (auch die Leibesfrucht einer Schwangeren), die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht verletzt und dadurch einen Schaden herbeiführt; im Gegensatz zur strafbaren Handlung setzt die unerlaubte Handlung keine Starfbarkeit voraus, sondern lediglich Verschulden (in Anl. an Creifelds-16)