II
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Recht, Bildung, Medien
En:
humanitarian intervention
Fr:
intervention humanitaire
History:
2008
SN:
Unter einer humanitären Intervention wird ein militärischer Eingriff in das Hoheitsgebiet eines Staates verstanden zum Schutz von Menschen, die sich in einer humanitären Notlage befinden, sofern der betroffene Staat nicht Fähig oder Willens ist, diesen Menschen Schutz zu bieten (Lex.Politik-4)