III
Wissenschaft, Forschung, Technik und Technikfolgenabschätzung
En:
precautionary principle
Fr:
principe de précaution
SN:
Mehrdeutiger Begriff für eine verfahrensorientierte Regel vor allem für Umweltentscheidungen; verwendet als Grundsatz im Umweltrecht: Vermeidung von Umweltschäden oder Schäden an der menschlichen Gesundheit (in Anl. an Enc.App.Eth.); für vorsorgende Maßnahmen im Bereich Umweltschutz verwende 'Umweltvorsorge'